Seit 1957 finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren, wie es in der heutigen Form bekannt ist. Das bedeutet: die Beiträge, die von den derzeitigen Beitragszahlern eingezahlt werden, werden größtenteils direkt als Renten an die heutigen Leistungsempfänger ausgezahlt. Es kommt also, wie es der Name schon sagt, zu einer direkten Umlage der eigezahlten Beiträge.
Anders als es beispielsweise bei einer privaten Lebensversicherung der Fall ist, wird das eingezahlte Geld nicht in einem Kapitalstock verwahrt, um die eigene Rente aufzubauen. Man sichert sich als Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung also ausschließlich einen generellen Anspruch auf die später zu erwartende Rente.
Wenn die Beiträge, die heute eingezahlt werden, nicht angespart, sondern direkt umverteilt werden, bedeutet das im Umkehrschluss allerdings auch, dass die Generation, die in Rente geht, von der Generation abhängig ist , die gerade in Lohn und Brot steht und Beiträge einbringt. Werden beispielsweise in einer Generation nur sehr geringe Beiträge eingezahlt- sei es aufgrund einer niedrigen Geburtenrate oder einer hohen Anzahl an Einzahlern mit geringen Einkommen, so könnte sich dies unter Umständen auch entsprechend auf die Rente der jetzigen Leistungsempfänger auswirken.
Auch wenn eine Rentenkürzung durch die Rentengarantieklausel gesetzlich ausgeschlossen ist, so kann es zumindest zu geringeren Rentenanpassungen kommen. Das präsenteste Beispiel liegt gar nicht so weit zurück: Im Jahr 2021 wurde beispielsweise keine Rentenanpassung im Westen vorgenommen.
Seit langem wird übrigens diskutiert, inwiefern das Umlageverfahren in der Zukunft noch praktikabel ist. Wie oben bereits beschrieben, basiert es auf dem sogenannten „Generationenvertrag“. Welche Probleme sich hinsichtlich dieses Vertrages ergeben, werde ich Ihnen gerne in einem der folgenden Beiträge nahelegen.
Sollten sich Fragen ergeben haben, melden Sie sich gerne jederzeit direkt bei mir.