Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich im Jahr 2022 gleich drei Mal. Dafür sorgt das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.
Zum 1. Januar 2022 stieg der Mindestlohn auf 9,82 Euro. Aktuell beträgt er seit dem 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 10,45 Euro. Ab dem 1. Oktober steigt der Mindestlohn auf 12 Euro an.
Im Anschluss an diese gesetzliche Erhöhung entscheidet dann wieder, wie bisher, die unabhängige Mindestlohnkommission über mögliche Anpassungen.
Für wen gilt eigentlich der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Davon ausgenommen sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Praktikanten, die Praktika unter 3 Monaten absolvieren sowie Langzeitarbeitslose nach einer erneuten Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten.
Außerdem gibt es in vielen Branchen und Gewerken tarifliche Mindestlöhne. Tarifliche Mindestlöhne haben die Besonderheit, dass sie unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen dürfen.
Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn für den Arbeitgeber?
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen und dabei den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, haben höhere Lohn- und dadurch auch höhere Produktionskosten.
Die Anhebung des Mindestlohns ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, um das Einkommen der Arbeitnehmer zu stabilisieren. Der Mindestlohn soll darüber hinaus zu fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen, da so dem sogenannten „Lohndumping“ entgegengewirkt wird. In Anbetracht der derzeitigen Situation und in Hinblick auf eine Inflation von derzeit 7,5 % (Stand: Juni 2022) sowie einer extremen Erhöhung der (Wohn-) Nebenkosten von noch unbezifferbarem Ausmaß wirkt die Anhebung allerdings doch nur wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.
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