Es ist amtlich: Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Für Erwerbsminderungsrentner werden die Grenzen deutlich angehoben.
Hintergrund:
Unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, war bislang nur Rentnern möglich, die nicht vorzeitig, sondern mit Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen.
Ab Januar 2023 ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst auch für Frührentner möglich. Das bedeutet: egal wie hoch das zusätzliche Arbeitsentgelt, die Rente wird nicht gekürzt.
Welche Regeln gelten für Erwerbsminderungsrentner?
Erwerbsminderungsrentner haben derzeit noch eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto jährlich. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze dynamisch ausgestaltet und beträgt beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung rund 17.820 Euro.
Schon während der letzten beiden Corona-Jahre lag die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner aufgrund Sonderregelungen deutlich höher als zuvor.
Sie wurde von ursprünglich 6.300 Euro brutto jährlich schon im Jahr 2022 auf 46.060 Euro brutto jährlich angehoben. Diese Ausnahmeregelung läuft zum Ende des Jahres aus.
Intention:
Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze soll zum einen der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand noch flexibler gestaltet werden.
Eine weitere Intention ist sicherlich aber auch, dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Vorteile der Kombination aus vorzeitigem Renteneintritt und Weiterarbeit:
Die Weiterarbeit erhöht zusätzlich den Rentenanspruch, da die Beschäftigung weiterhin rentenversicherungspflichtig ist. Es werden so weitere Entgeltpunkte erworben, die bei Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gutgeschrieben werden.
Sie erhalten ein doppeltes Einkommen, weil Sie neben dem regulären Verdienst eben auch schon die Rente beanspruchen.
Nachteile:
Sofern Sie sich dazu entschließen die volle Altersrente zu beziehen, so haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld mehr. Bei einer längeren Erkrankung kann dies unter den kalkulierten Umständen schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Dem kann entgegengewirkt werden, indem die Rente nicht als Voll- sondern als Teilrente bezogen wird.
Die Rentenabschläge, die durch den früheren Renteneintritt bis zu 14,4% betragen können, gelten für die gesamte Rentenbezugszeit. Sie verringern somit die eigentliche Rente auch dann noch, wenn nicht mehr hinzuverdient wird.
Es gilt sicherlich immer im individuellen Einzelfall zu erörtern, welche Lösung die Richtige ist. Setzen Sie sich hierzu gerne mit mir in Verbindung.
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