Die eigene Rente selbst zu berechnen ist möglich- auch für Sie! Anhand der sogenannten Rentenformel gelingt es Ihnen relativ einfach zumindest mal eine „grobe Hochrechnung“ anzustellen.
Die Rentenformel besteht aus 4 grundlegenden Faktoren bzw. Variablen:
Die Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der Rentenwert und der Rentenartfaktor.
1. Entgeltpunkte: Über die Bedeutung eines Entgeltpunktes habe ich bereits in einem der vorangegangenen Artikel berichtet. Kurz und knapp kann man sagen: Die Entgeltpunkte – auch Rentenpunkte genannt - bilden die Basis zur Berechnung der gesetzlichen Rente. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten des jeweiligen Kalenderjahres. Im Jahr 2022 beträgt das Durchschnittseinkommen 38.901 Euro bzw. 3.241,75 Euro monatlich.
2. Zugangsfaktor: Durch den Zugangsfaktor wird berücksichtigt, ob das Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht ist. Arbeitet ein Versicherter bis zur sogenannten „Regelaltersgrenze“, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Geht ein Versicherter eher in Rente, so ist der Zugangsfaktor kleiner als 1,0 und der Versicherte muss Abschläge in Kauf nehmen. Der Zugangsfaktor kann auch größer als 1,0 sein. Dies ist der Fall, wenn der Versicherte seine Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt.
Wichtig: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben und ist daher je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich.
Multipliziert man den Zugangsfaktor mit den Entgeltpunkten, so spricht man im Ergebnis von den sogenannten „persönlichen Entgeltpunkten“.
3. Rentenwert: Der Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Aktuell erhält ein in Westdeutschland lebender Versicherter für einen Entgeltpunkt 34,19 Euro Rente (Stand Mai 2022). Ein Versicherter in Ostdeutschland bekommt für einen Entgeltpunkt 33,47 Euro (Stand Mai 2022).
4. Rentartfaktor: Der Rentenartfaktor bestimmt sich- wie es der Name schon sagt- nach der Art der Rente. Er liegt bei maximal 1- beispielsweise für die Regelaltersrente. Witwen- oder Witwerrenten haben dagegen einen Rentenartfaktor von 0,5. Grund für die unterschiedliche Gewichtung der Rentenarten ist die Funktion bzw. das Sicherungsziel. Eine normale Regelaltersrente hat beispielsweise eine Unterhaltsersatzfunktion, wohingegen eine Witwen- oder Witwerrente nur eine Unterhaltszuschussfunktion hat.
Wenn wir nun alle Faktoren, die Einfluss auf unsere Rente haben, miteinander multiplizieren, haben wir den möglichen Rentenzahlbetrag, der uns zu Beginn unseres Renteneintritts ausgezahlt wird.
Achtung: Da unsere Lebens- und somit auch Versicherungsverläufe in den meisten Fällen nicht geradlinig sind, ist es selbstverständlich schwer selbst eine konkrete Berechnung vorzunehmen. Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer ganz individuellen Berechnung, Hochrechnung oder auch Beantragung Ihrer Rente. Nehmen Sie hierzu ganz unkompliziert direkten Kontakt mit mir auf.